Der Buß- und Bettag am Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag am Ende des Kirchenjahres gelegen ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Bundesländern wurde dieser protestantische Feiertag zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils der Pflegeversicherung abgeschafft. Seither ist das religiöse Begehen des Buß- und Bettages durch Gottesdienste in den evangelischen Gemeinden auf den Abend verlagert worden. Die beiden Volksbegehren in Hessen und Rheinland-Pfalz 1998 zur Wiedereinführung des Buß-und Bettages als gesetzlicher Feiertag scheiterten.
Bußtage haben geschichtlich betrachtet eine lange Traditionen. Sie finden sich in allen Religionen. Im Alten Testament ist an den Versöhnungstag am 10.Tag des 7. Monats zu denken, der als Tag der Buße mit Fasten und Arbeitsruhe begangen wurde. Darüber hinaus wurden spontane Bußtage nach außergewöhnlichen Ereignissen einberufen. Auch aus dem römischen Heidentum kennen wir, obgleich eine eigentliche Bußgesinnung fehlt, besondere Sühnetage, die in Kriegs- und anderen Notzeiten vom Staat angeordnet wurden.
Die mittelalterliche Kirche kannte zwei Arten von Bußtagen: zum einen besonders von der Obrigkeit festgelegte und zum anderen der kirchlichen Ordnung entstammenden Quatembertage, regelmäßige Fastentage mit Bußcharakter. Sie lagen jeweils am Beginn der vier Jahreszeiten. Die Bußtage der evangelischen Kirche führen beides fort.
Der erste evangelische Bußtag wurde 1532 in Straßburg begangen. Als eine regelmäßig wiederkehrende Einrichtung geht der Buß- und Bettag auf den Reformator Martin Bucer zurück. Die Anzahl der Bußtage entwickelte sich in den einzelnen Territorien sehr uneinheitlich. Noch 1878 gab es in 28 deutschen Ländern 47 verschiedene Bußtage an 24 verschiedenen Terminen. Seit 1934 war der Gedenktag in Deutschland einheitlicher gesetzlicher Feiertag. Erst 1950 setzte sich die Vereinheitlichung der zuvor in den protestantischen Landeskirchen im Festkalender unterschiedlich platzierten Bußtages durch.
Der Buß- und Bettag, auch wenn er kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, bleibt für die Protestanten ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Dem Nachdenken über persönliche Irrtümer und gesellschaftliche Fehlentwicklungen, der Auseinandersetzung mit Schuld und Vergebung, dem tief verankerten Wunsch nach Heilwerden wird hier ein Ort gegeben. Wo der Mensch seine Seele wieder entdeckt und wahrnimmt, welche Bedürfnisse sie hat, gerät die an diesem Tag angestrebte Umkehr zu einem modernen "Wellness"-Erlebnis. Der mahnende Ruf zur Neubesinnung mag ein schmerzlicher sein. Seine heilsame Kraft jedoch vermag aus Ängsten und Zwängen zu befreien. Buße hat auch ohne gesetzlichen Feiertag ihren Platz im Leben und ist stets mit Freude in Verbindung zu bringen.
Kurt Rainer Klein